Mittelabruf

Der Mittelabruf bezeichnet in der Regel eine Verpflichtung des Empfängers von Fördermitteln, die Gelder innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder in bestimmten Tranchen abzurufen und zweckgebunden zu verwenden.

Wenn eine Institution oder ein Projektträger eine Bewilligung für Fördermittel erhält, wird in der Regel ein Finanzierungsplan erstellt, der die Mittelzuweisungen und den Zeitraum für die Verwendung der Mittel festlegt. Der Empfänger der Fördermittel ist dann verpflichtet, die Mittel entsprechend dem Finanzierungsplan abzurufen, das heißt, sie innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens oder in den vereinbarten Tranchen zu beantragen und für den vorgesehenen Zweck einzusetzen.

Die Abwicklung von Fördermitteln kann häufig komplex sein und erfordert eine genaue Planung und Überwachung der finanziellen Mittel. Die Einhaltung der Mittelabrufe und der Zweckbindung sind in der Regel eng mit der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel verbunden, die dem Fördergeber in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden muss.